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So erfüllt Ihre Website die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Ob im öffentlichen Nahverkehr, in der Shopping-Mall oder am Flughafen: Barrierefreiheit wird im öffentlichen Raum mehr und mehr zum berechtigten Standard. Ab 2025 gilt auch in der digitalen Welt: Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Denn mit dem sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit ab 2025 eine gesetzliche Verpflichtung. Grund dafür: Deutschland setzt die EU-Richtlinie über Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen um. Damit werden Unternehmen verpflichtet, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen voll zugänglich sind.
Wir zeigen Ihnen, was genau eigentlich mit digitaler Barrierefreiheit gemeint ist, wie Ihre Website oder Webanwendung sicher den neuen Vorgaben entsprechen und wie trinidat Sie bei der Umsetzung praktisch unterstützen kann.
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Alle wollen ins Internet. Doch bis dato sind viele Webauftritte für Menschen, die Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Verstehen haben, schwer zugänglich. Barrierefreiheit bedeutet dabei, dass alle digitalen Inhalte und Anwendungen so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen gleich gut genutzt werden können – unabhängig von möglichen Einschränkungen.
Barrierefreie Digitalangebote bieten eine Reihe an Vorteilen:
- Erreichen neuer Zielgruppen: Eine barrierefreie Website oder Webanwendung erreicht potenzielle Kunden und Interessenten mit Einschränkungen, die bislang nicht zugänglich waren.
- Bessere Benutzerfreundlichkeit: Eine klare und einfache Navigation, optimierte Inhalte und ein kontrastreiches Design verbessern die Website bzw. die Software für alle Nutzer.
- Vorteile für SEO: Klar strukturierte Inhalte und Beschreibungen per Alt-Text sind ganz nebenbei auch suchmaschinenfreundlicher als Webauftritte, die diese Faktoren nicht erfüllen.
Ihre Website soll barrierefrei werden?
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Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025?
Ab nächstem Jahr sind diverse Branchen und Anbieter verpflichtet, ihre digitalen Inhalte frei von Barrieren zu gestalten. Insbesondere folgende Branchen müssen die Anforderungen des BFSG umsetzen:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen,
- Banken und Finanzdienstleister,
- Reise- und Buchungsportale und
- E-Learning-Angebote sowie Apps.
Diese Anforderungen fußen auf den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem internationalen Standard für Barrierefreiheit. Sollten Anbieter die Anforderungen nicht erfüllen, können Bußgelder oder – im schlimmsten Fall – sogar die Schließung des Webauftritts drohen.
Wie kann meine Website oder Webanwendung barrierefrei werden?
Das BFSG sieht eine Reihe an Kriterien für eine barrierefreie Website vor:
- Wahrnehmbar: Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern erfasst werden können. Bilder müssen also einen Alt-Text haben, der das Bild für sehgeschädigte Menschen beschreibt. Videos benötigen Untertitel.
- Bedienbar: Der Website-Nutzer muss auch ohne Maus durch die Website oder Webanwendung navigieren können, etwa per Tastatur oder per Sprachsteuerung.
- Verständlich: Eine übersichtliche Struktur und Texte auch in einfacher Sprache sollen alle Inhalte klar und verständlich machen. Auch Bildelemente wie Icons und Buttons müssen so gestaltet werden, dass sie unmissverständlich erfasst werden können (etwa bei einer Rot-Grün-Schwäche).
- Robust: Alle Website-Inhalte müssen mit Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel sein. Screenreader geben den aktuellen Bildschirminhalt per Sprachausgabe oder Braillezeile wieder.
Barrierefreiheit optimieren: Praktische Tipps
Zunächst einmal sollten Sie schauen, inwiefern Ihre Website bereits Kriterien für die Barrierefreiheit erfüllt. Mit Online-Tools wie WAVE oder Siteimprove können Schwachstellen bei der Zugänglichkeit identifiziert werden.
In puncto Design ist es entscheidend, allen Nutzern gleichermaßen den Zugang zu erleichtern. Setzen Sie auf ein Farbschema mit hohen Kontrasten, damit Inhalte gut lesbar werden. Neben einem responsiven Design, das die Website auf allen Geräten inklusive Screenreadern nutzbar macht, sollten auch Basics wie die Schriftgröße von Überschriften und Fließtext so gewählt sein, dass sehbehinderte Nutzer alle Texte ohne Probleme lesen können.
Wichtig ist auch, eine technische Barrierefreiheit sicherzustellen. Dazu gehört etwa eine klare Struktur der Website durch Verwendung von semantischen HTML und eine Keyboard-Usability, die ermöglicht, alle Inhalte und Funktionen auch ohne Maus zu erfassen und zu bedienen. Ein Kompatibilitäts-Check mit Screenreadern wie NVDA (Non-Visual Desktop Access) testet, ob alle Inhalte für blinde oder sehbehinderte Website-Nutzer zugänglich sind.
Regelmäßige Überprüfung einrichten
Vereinbaren Sie mit Ihren Dienstleistern oder Teammitgliedern, dass beispielsweise alle zwei Wochen entsprechende Tests durchgeführt werden. Insgesamt ist es empfehlenswert, Webauftritte nicht nur einmalig, sondern regelmäßig auf Barrierefreiheit zu überprüfen.
Tobias Geisler, Geschäftsführer
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